Zahnzusatzversicherung finanzierbar durch Bürgerentlastungsgesetz
Bürgerentlastungsgesetz 2010 oder: Steuervorteil durch Entlastung
Kontaktieren Sie uns jetzt, um über die Chancen und Strategien der staatlichen Entlastung zu sprechen und schon heute für Ihre finanzielle Vorsorge Vorkehrungen zu treffen. Mit dem eingesparten Geld aus der Steuerrückzahlung können Sie zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Ich erstelle Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Hierzu benötige ich Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum.
Egal ob privat oder gesetzlich versichert, angestellt oder selbständig - Ihre Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können Sie ab dem 01.01.2010 vollständig von der Steuer absetzen. Das gilt für Sie, Ihren Ehepartner und mitversicherte Kinder.
Profitieren auch Sie von einer Steuerersparnis von ca. 80,00 Euro monatlich!! *bei einem Grenzsteuersatz von 30%*
Beispiel: bei einem Bruttoeinkommen von 3.000,00 Euro mtl., Familienstand ledig, tragen Sie als gesetzlich Krankenversicherter einen Anteil von 14,9% und Pflege-Anteil 1,95%, daraus resultiert ein Arbeitnehmer Beitragsatz von 8,875%
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