Wichtige Fragen und Antworten zur stationären Zusatzversicherung der ARAG

Weshalb benötige ich eine stationäre Zusatzversicherung?

Die gesetzlichen Krankenkassen schränken ihre Leistungen immer weiter ein. Auch im stationären Bereich. Mit der stationären Zusatzversicherung der ARAG genießen Sie Privatpatienten-Status im Krankenhaus. Dazu gehören neben der freien Arzt- und Krankenhauswahl auch die Chefarztbehandlung sowie die gesonderte Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

Welche stationären Leistungen sind versichert?

Gesonderte Unterbringung:

  • Versicherung 261 – Unterbringung im Einbettzimmer
  • Versicherung 262 – Unterbringung im Zweibettzimmer

Privatärztliche Behandlung:

  • 100 % Kostenerstattung für die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus

Freie Klinikwahl:

  • 100 % Erstattung für Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass ein anderes als in der Einweisung genanntes Krankenhaus aufgesucht wird.

Leistet der Tarif auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus?

Ja. Bei Vorliegen einer wirksamen individuellen Honorarvereinbarung ist die Erstattung nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung beschränkt.
Empfehlung der ARAG: vor Abschluss einer Honorarvereinbarung sollte stets mit der Leistungsabteilung der ARAG Kontakt aufgenommen werden.

Sieht der Tarif auch Leistungen für ambulante Operationen vor?

Ja. Wird in einem Krankenhaus eine ambulante Operation, die eine an sich vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, durchgeführt, so sind die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen zu 100 % erstattungsfähig.

Sieht der Tarif auch Leistungen für vor- und nachstationäre Behandlungen vor?

Ja. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen begrenzt – die nachstationäre Behandlung auf maximal sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung.

Sieht diese Zusatzversicherung auch Leistungen für Begleitpersonen von Kindern im Kranken-haus (Rooming in) vor?

Nein. Kosten für die Unterbringung eines Elternteils im Krankhaus bei stationärer Behandlung des Kindes werden nicht übernommen.

Kosten für das Rooming in können aber z.B. durch ein Krankenhaustagegeld abgedeckt werden, welches zusätzlich für das Kind abgeschlossen wird.

Sieht der Tarif auch Leistungen für stationäre Psychotherapie vor?

Ja. Die versicherten Leistungen werden auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.

Sieht der Tarif auch Leistungen für stationäre Kur vor?

Nein.

Was geschieht, wenn versicherte Leistungen nicht in Anspruch genommen werden?

Leistungsverzicht wird belohnt: Sie haben die Wahl: Wenn Sie während eines stationären Aufenthaltes bestimmte versicherte Leistungen nicht in Anspruch nehmen möchten, wird dies von der ARAG honoriert.

Stand 01.2009

Kostenerstattung Tarif 261

Kostenerstattung Tarif 262

Unterbringung im Drei- oder Mehrbett-zimmer (Allgemeine Pflegeklasse)

26 €/Tag

16 €/Tag

Verzicht auf privatärztliche Behandlung

16 €/Tag

16 €/Tag

Verzicht auf alle tariflichen Leistungen

42 €/Tag

32 €/Tag

Kinder erhalten in Tarifstufe 262 jeweils die Hälfte, in Tarifstufe 261 jeweils 2/3 dieser Kranken-haustagegeld-Sätze.

Einweisungs- und Entlassungstag gelten jeweils als volle Tage.

Sieht der Tarif Wartezeiten vor?

Ja. Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Die besonderen Wartezeiten betragen 8 Monate und gelten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz sowie Kieferorthopädie.

Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung ein ärztlicher Befundbericht beim Versicherer eingereicht wird.
Die Wartezeiten entfallen bei Behandlungen aufgrund eines Unfalls.

Wie sind die Abrechnungsmodalitäten?

Mit ARAG Card:

  • Bei Vorlage der ARAG Card rechnen die Krankenhäuser die Unterbringungskosten direkt mit der ARAG ab. Weder ein Kostenübernahmeantrag noch eine Vorauszahlung sind nötig.
  • Die Kosten für die Chefarztbehandlung werden von der ARAG gegen Vorlage der Originalrechnung erstattet.

Ohne ARAG Card:

  • Das Krankenhaus nimmt mit der ARAG Kontakt auf. Die Leistungsabteilung der ARAG erteilt eine Kostenübernahmeerklärung für die versicherten Leistungen. Das Krankenhaus rechnet dann in der Regel die Unterbringungskosten direkt mit der ARAG ab.
  • Die Kosten für die Chefarztbehandlung werden von der ARAG gegen Vorlage der Originalrechnung erstattet.
 

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