Jahressteuergesetz 2007 und ARAG FoRte 3D basis – Steueroptimierte Altersvorsorge für Selbstständige!
Als selbstständiger Unternehmer müssen Sie eigenverantwortlich handeln. Auch bei Ihrer Altersvorsorge – oder bei Ihrer Absicherung.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie auch die Beiträge Ihrer Altersvorsorge an Ihre private Situation und an Ihren Unternehmenserfolg anpassen können. Jetzt ist die beste Zeit, um Ihre Alterseinkünfte deutlich zu verbessern.
Rente mit verbesserter steuerlicher Förderung - die Basis-Rente.
Mit dem Alterseinkünftegesetz zum 01.01.2005 hat der Gesetzgeber ein neues Instrument der Alterssicherung geschaffen: die Basis-Rente (Rürup-Rente).
Mit dem Bundestagsbeschluss vom 09.11.2006 zum Jahressteuergesetz 2007 wurde die „Günstigerprüfung“ abgeschafft, die steuerliche Wirkung damit weiter verbessert. Dabei profitieren insbesondere Selbstständige, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke zahlen. Seit dem Jahressteuergesetz 2008 werden bei von der Sozialversicherungspflicht befreiten Personen, u.a. Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, auch Zusagen einer GmbH ohne eigene Beiträge mit einer fiktiven Prämie zur gesetzlichen Rentenversicherung – in der Regel die Höchstbeiträge – einbezogen.
Mit ARAG FoRte 3D basis können Sie von weiteren Vorteilen profitieren.
- Mit individuellen Einmalzahlungen können Sie Ihre Steuerbelastung jährlich regulieren!
- Wenn Sie ledig sind, können Sie Beiträge bis 20.000 € im Jahr; zusammen veranlagt als Ehepaar können Sie bis 40.000 € im Jahr für die Altersvorsorge mit der ARAG FoRte 3D basis aufwenden! Die genannten Grenzen vermindern sich um Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, an berufsständische Versorgungswerke und um fiktive Beiträge bei einer beitragsfreien Pensionszusage.
- Und – Sie können den Rentenbeginn nach dem 60. Lebensjahr selbst bestimmen!
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